... und unsere Antworten aus der Praxis der Hausverwaltung:
1. Die passende Wohnung
Wie kann ich mich um eine Wohnung bewerben?
Bewerben Sie sich
online oder kommen Sie zu einem persönlichen Gespräch während unserer Besuchszeiten bei uns vorbei und lassen Sie sich als Wohnungsinteressent aufnehmen.
Muss ich mich regelmäßig melden?
Sie müssen sich nicht regelmäßig melden. Sie sind ausgehend vom letzten Kontakt mit uns (persönlich, schriftlich oder telefonisch) ein Jahr lang in unserer Bewerberdatei gespeichert. Sie bekommen innerhalb dieser Zeit mögliche Wohnungsangebote schriftlich übermittelt. Sofern ein Jahr lang kein Kontakt, also auch kein Wohnungsangebot zustande gekommen ist, sollten Sie sich nochmals melden.
Sind mit der Wohnungsbewerbung Kosten verbunden?
Nein. Für die Wohnungsbewerbung entstehen Ihnen keine Kosten. Bei Wohnungsvermietung kommt es lediglich, neben der Miete und den Heiz- und Nebenkostenvorauszahlungen, zur Zahlung einer einmaligen Mietkaution (Sicherheitsleistung). Diese beträgt max. 3 Monatskaltmieten.
2. Während Sie bei uns wohnen
Wann und wie werden Betriebs- und Heizkosten abgerechnet?
Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung erfolgt in der Regel bis Mitte des Jahres. Die Kosten werden genau abgerechnet, d.h. es erfolgt eine Verrechnung mit den Vorauszahlungen. Somit wird Ihnen der entsprechende Betrag vergütet oder Sie müssen nachzahlen.
Wie melde ich eine Reparatur?
Während der Dienstzeiten stehen Ihnen Ihre Teams gerne zur Verfügung oder Sie melden sich
online. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie im Notfall nach dem Notrufkalender die entsprechende Firma anrufen.
Wo kann ich mich beschweren?
Sie können sich bei Ihrem jeweiligen Teammitglied beraten lassen. Beschwerden werden vertraulich behandelt. Übrigens regelt ein Gespräch mit den betroffenen Nachbarn häufig mehr, als wenn Sie sofort zu uns kommen.
Was ist zu tun bei Schimmelbildung?
In unserer Broschüre über Schimmelbildung erfahren Sie alles über Schimmelbildung und ihre Bekämpfung. Sollten die aufgeführten Vorschläge nicht helfen, können Sie auch das für Sie zuständige Teammitglied um eine Hausbesichtigung und eine Beurteilung bitten.
3. Wenn Sie uns verlassen möchten
Wie lang ist meine Kündigungsfrist?
Falls vertraglich nicht anders vereinbart ist, muss die Kündigung in schriftlicher Form bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats eingehen. Die Kündigungsfrist beträgt also 3 Monate.
Wie muss ich meine Wohnung im Falle einer Kündigung verlassen?
Nach Eingang der schriftlichen Kündigung erfolgt eine Kündigungsbestätigung sowie die Angabe eines Wohnungsabnahmetermins. Zu diesem Termin wird der Hausverwalter festlegen, in welchem Zustand Sie die Wohnung verlassen müssen.