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FAQ - Häufige Fragen

  • Was muss ich tun, wenn ich mich für eine Wohnung bei der Wohn + Stadtbau interessiere?

    Füllen Sie bitte unseren Interessentenbogen „Wohnungswunsch“ aus. Das geht am einfachsten online. Allerdings sollten Sie wissen: Wir haben deutlich mehr Interessenten als freie Wohnungen. Es kann also leider sein, dass wir Ihnen aktuell keine passende Wohnung anbieten können.

  • Muss ich mich regelmäßig melden?

    Sie müssen sich nicht regelmäßig melden. Wenn Sie unseren Interessentenbogen ausgefüllt haben, werden Sie 6 Monate lang in unserer Interessentendatei gespeichert. Sie bekommen innerhalb dieser Zeit mögliche Wohnungsangebote ausschließlich schriftlich von uns. Wenn Sie sich mit einer E-Mail Adresse registriert haben, halten wir regelmäßig Kontakt zu Ihnen und Ihre Wohungssuche kann natürlich verlängert werden. Bei Fragen uns Wünschen erreichen Sie uns unter Tel. 0251 - 7008-0 oder per Mail unter service(at)wohnstadtbau.de.

  • Sind mit dem Interessentenbogen Kosten verbunden?

    Nein. Solange Sie „nur“ Interessent für eine unserer Wohnungen sind, entstehen Ihnen keine Kosten. Anders ist das, wenn ein Mietverhältnis zustande kommt: Neben der Miete und den Heiz- und Nebenkostenvorauszahlungen wird dann eine einmalige Mietkaution (Sicherheitsleistung) fällig. Diese beträgt max. drei Monatskaltmieten. Eine Provision müssen Sie bei uns nicht bezahlen.

  • Gibt es derzeit freie Wohnungen?

    Der Wohnungsmarkt in Münster ist sehr angespannt und deshalb ist das Angebot, das wir Ihnen machen können, leider überschaubar. Nur rund 400 unserer Wohnungen werden pro Jahr frei, weil ein Mieter auszieht. Gleichzeitig haben wir aber 4.000 Interessenten. Trotzdem freuen wir uns selbstverständlich über jeden neuen Kunden, die große Nachfrage verstehen wir als Anerkennung unserer täglichen Arbeit.

  • Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

    Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie eine Wohnung mieten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Im Vergleich zu anderen Wohnungen sind solche Sozialwohnungen günstiger. Sie haben Anspruch auf einen WBS, wenn Ihr Einkommen eine bestimmte, festgelegte Grenze nicht überschreitet. Bei der Berechnung wird das Einkommen aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen mit einbezogen. Außerdem wird im WBS eine angemessene Wohnungsgröße festgelegt. Diese ist abhängig davon, wie viele Mitglieder Ihr Haushalt hat.

    Hier erfahren Sie mehr über den WBS.

     

  • Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein beantragen?

    Sie können den WBS beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Münster beantragen. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Website der Stadt Münster oder direkt im Stadthaus 3.


    Kontakt:

    Stadt Münster
    Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
    Stadthaus 3
    Albersloher Weg 33
    48155 Münster
    http://www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/wohnberechtigungsschein-wbs.html