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FAQ – Häufige Fragen

  • Wie verhalte ich mich, wenn der Rauchwarnmelder bei meinen Nachbarn piept?

    Generell gilt: Werden Sie aktiv, da unter Umständen Menschen in Gefahr sein könnten.

    Prüfen Sie zunächst durch klingeln oder rufen ob Personen in der Wohnung sind und halten Sie Ausschau nach typischen Anzeichen eines Brandes, wie z. B. Brandgeruch, warme Wohnungstür und Rauchentwicklung.

    Bei Verdacht auf einen Brand rufen Sie bitte sofort die Feuerwehr (Tel.: 112) und bringen sich in Sicherheit.

    Sollten Sie keine akuten Anzeichen eines Brandes und die Gefahr von Personen feststellen können, informieren Sie uns umgehend. Wir werden versuchen den Mieter zu kontaktieren und weitere Schritte einleiten.

    Wichtig: Bitte Informieren Sie im Zweifelsfall immer die Feuerwehr und überlassen Sie Entscheidungen immer den Einsatzkräften vor Ort.  

     

  • Wann und wie werden Betriebs- und Heizkosten abgerechnet?

    Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung erfolgt in der Regel bis Mitte des folgenden Jahres. Die Kosten werden genau abgerechnet, d. h. Ihre getätigten Vorauszahlungen werden mit den tatsächlich Verbrauch verrechnet. Der entsprechende Betrag wird Ihnen vergütet oder Sie müssen nachzahlen.

  • Wie melde ich eine Reparatur?

    Bitte melden Sie sich bei einem Mangel direkt bei über unser Schadensformular oder telefonisch Ihrem zutsändigen Team. Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie im Notfall die im Notdienstkalender vorgesehene Firma anrufen.

  • Wo kann ich mich beschweren?

    Beschwerden können Sie an unser Service-Center richten. Beschwerden werden vertraulich behandelt. Übrigens regelt ein Gespräch mit den betroffenen Nachbarn häufig mehr, als wenn Sie sofort zu uns kommen.

  • Wie lang ist meine Kündigungsfrist?

    Falls vertraglich nichts anderes vereinbart ist, muss die Kündigung in schriftlicher Form bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats eingehen. Die Kündigungsfrist beträgt also drei Monate.

  • Wie muss ich meine Wohnung im Falle einer Kündigung verlassen?

    Nach Eingang der schriftlichen Kündigung erhalten Sie von uns eine Kündigungsbestätigung sowie einen Termin zur Wohnungsabnahme. Bei diesem Termin wird der Kundenbetreuer festlegen, in welchem Zustand Sie die Wohnung verlassen müssen.

  • Wo und wie kann ich Lärmbeschwerden gegen meine Nachbarn einreichen?

    Viele nachbarschaftliche Konflikte lassen sich durch ein einfaches und direktes Gespräch schnell aus der Welt schaffen.

    Wir bitten Sie, erst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn und Nachbarin zu suchen und Unstimmigkeiten anzusprechen,  um gemeinsam eine Lösung zu finden (und ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis aufrecht zu erhalten).

    Unsere Erfahrung zeigt, dass Streitigkeiten durch einen direkten und offenen Umgang schnell aus dem Weg geschafft werden können.

    Führt das persönliche Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu keinem Ergebnis oder sind die Fronten bereits zu verhärtet, sollten Sie auf jeden Fall ein Lärmprotokoll führen.

    Hierfür muss fortlaufend ein Lärmprotokoll mit Datum und Uhrzeit sowie Art der Störung geführt werden. Das Protokoll muss regelmäßig (ca. alle 2 Wochen) eingereicht werden. Formulieren Sie genau was vorgefallen ist. Bitte beachten Sie, dass pauschale Vorwürfe wie „Krach oder Lärm“ nicht ausreichen. Sie können bei Ihren anderen Nachbarn anfragen, ob diese als Zeugen auftreten, um die Beweisführung und den Vorgang zu erleichtern. Handfeste Beweise sind wichtig, benennen Sie mögliche Zeugen mit Vor- und Zunamen oder lassen Sie sich Ihre Meldung gegebenenfalls durch die Polizei bestätigen (Kopie der Anzeige/Polizeieinsatz).

    Für weitere Fragen stehen Ihnen die Teams zur Verfügung! Hier zuständiges Team finden Sie hier: Kontakt