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Wohnberechtigungsschein (WBS)

Was habe ich von einem WBS?

Kurz: Gleiche Wohnqualität für weniger Miete. 

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie spezielle Wohnungen zu einem Preis mieten, der deutlich unter dem üblichen Marktpreis liegt. Sie bezahlen beispielsweise nur 500 € (WBS A)  oder 600 € (WBS B) ohne Nebenkosten für eine Wohnung, die auf dem freien Markt 950 € kosten würde.

Kann ich einen WBS bekommen?

Kurz: Die Chancen stehen sehr gut, wenn Sie “Normalverdiener” sind. 

Es gibt 2 Arten von WBS: A und B. 

  • Der WBS A ist für Menschen mit unterdurchschnittlichem Einkommen gedacht. Dazu zählen alleinstehende Arbeitnehmerinnen mit weniger als 33.100 € brutto im Jahr oder Ehepaare mit 2 Kindern und weniger als 59.600 € brutto. 
  • Der WBS B zielt auf Menschen mit mittlerem Einkommen. Den WBS B bekommen Sie als Ehepaar mit 2 Kindern bereits, wenn Ihr Brutto-Einkommen unter 83.000 € liegt oder Alleinerziehende mit einem Kind und weniger als 62.900 €.

Sie sehen: Auch mit durchschnittlichem Einkommen haben auch Sie einen Anspruch auf einen WBS. In der Tabelle ist genau aufgeschlüsselt, wer unter welchen Umständen WBS-berechtigt ist.

Zur WBS-Tabelle 

Wie beantrage ich einen WBS?

Den WBS beantragen Sie bei der Stadt Münster.
 

Zur Seite der Stadt Münster


Der Prozess dauert in der Regel ca. 2-3 Wochen.

Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen direkt: 

Infoblatt

Antrag

Formular für weitere Haushaltsangehörige

Wo finde ich geförderte Wohnungen?

Grundsätzlich bieten unterschiedliche Wohnungsunternehmen solche Wohnungen an. In Münster sind wir, die Wohn + Stadtbau, mit Abstand die größte Anbieterin von geförderten Wohnungen, die Sie mit einem WBS mieten können. 

Geheimtipp: Derzeit finden Sie solche Wohnungen z.B. in unseren Neubauprojekten in Gremmendorf Gartenwohnen York  und in Gievenbeck Oxford-Quartier - Wohnen mit Aussicht

Wie miete ich eine geförderte Wohnung?

Die WBS A-Wohnungen werden direkt von der Stadt Münster angeboten. Mit der Ausstellung des WBS A sind Sie automatisch für eine Wohnung vorgemerkt.

Für WBS B-Wohnungen bewerben Sie sich direkt bei uns, der Wohn + Stadtbau. Ein passendes Wohnungsangebot erhalten Sie direkt von uns.
 

Zum Interessentenbogen

Was steckt hinter diesen geförderten Wohnungen? 

Kurz: Die Absicht der Politik, Wohnraum für Gering- und Normalverdiener zu schaffen.

Beim Bau von öffentlich geförderten Wohnungen können Unternehmen wie die Wohn + Stadtbau öffentliche Mittel als Darlehen (von Stadt oder Land) in Anspruch nehmen. Als Gegenleistung verpflichten wir uns, diese Wohnungen nur Mieterinnen und Mietern zu überlassen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. 

Wohnt man mit WBS in einer typischen Sozialwohnung?

Kurz: Nein. 

Das Ziel der Förderung ist gerade, dass guter Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten gebaut wird. Geförderte Wohnungen haben die gleiche Qualität, Art und Ausstattung wie nicht geförderte Wohnungen.

Der WBS per Video erklärt

 

Hier geht es zum Erklärfilm "Der Wohnberechtigungsschein".

Tabelle: Gehaltsgrenzen für WBS A und WBS B

Hier können Sie herausfinden, ob Sie berechtigt sind, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Dies hängt von dem gemeinsamen Jahreseinkommen aller Personen ab, die in der Wohnung leben werden.

Die Tabelle bewirkt keinen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines bei Unterschreitung der Einkommensgrenze. Ihr tatsächlicher Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein kann nur im Rahmen eines schriftlichen Antrags beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Münster nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Die Zahlen sind nur Richtwerte und ersetzen nicht die Einkommensberechnung im Einzelfall.

 

 

  WBS A Bruttoeinkünfte/Jahr WBS B Bruttoeinkünfte/Jahr
Arbeitnehmer/in, Student/in 33.100 Euro 45.800 Euro
Berufstätige(r) Alleinerziehende(r) mit 1 Kind 47.000 Euro 62.900 Euro
Rentner/in 23.300 Euro 32.500 Euro
Rentnerpaar 32.600 Euro 43.700 Euro
kinderloses Ehepaar 45.600 Euro 61.200Euro
Ehepaar* mit 1 Kind 49.600 Euro 69.000 Euro
Ehepaar* mit 2 Kindern 59.600 Euro 83.000 Euro
Ehepaar* mit 3 Kindern 69.600 Euro 97.000 Euro
Ehepaar* mit 4 Kindern 79.600 Euro 111.000 Euro

Stand: ab 01.01.2022

* Ist das Ehepaar noch keine 5 Jahre verheiratet und sind beide Eheleute jünger als 40 Jahre ("junges Ehepaar"), erhöhen sich diese Bruttobeträge um ca. 6.000 Euro. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften sind gleichgestellt.